Schiffsbetriebsstoff (Schiffsversorgung mit Diesel)
Das Energiesteuergesetz wird durch eine Kennzeichnungspflicht für Schiffsbetriebsstoffe neu ausgerichtet. Danach darf Gasöl nur noch dann steuerfrei als Schiffsbetriebsstoff abgegeben werden, wenn es ordnungsgemäß gekennzeichnet ist (Rotfarbstoff + Markierstoff Solvent Yellow 124). Für die Kennzeichnung ist im Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 30.04.2007 vorgesehen, so dass die Kennzeichnung von Schiffsbetriebsstoffen erst zum 1.5.2007 verbindlich wird!
Kompetente Beratung
Unsere langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit namhaften Herstellern und Tankfirmen garantiert Professionalität von der Planung bis zur Belieferung.
Versorgung
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Ihre Vorteile