Diesel Schiffsbetriebsstoff

Schiffsbetriebsstoff (Schiffsversorgung mit Diesel)

Das Energiesteuergesetz wird durch eine Kennzeichnungspflicht für Schiffsbetriebsstoffe neu ausgerichtet. Danach darf Gasöl nur noch dann steuerfrei als Schiffsbetriebsstoff abgegeben werden, wenn es ordnungsgemäß gekennzeichnet ist (Rotfarbstoff + Markierstoff Solvent Yellow 124). Für die Kennzeichnung ist im Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 30.04.2007 vorgesehen, so dass die Kennzeichnung von Schiffsbetriebsstoffen erst zum 1.5.2007 verbindlich wird!

 

Kompetente Beratung

Unsere langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit namhaften Herstellern und Tankfirmen garantiert Professionalität von der Planung bis zur Belieferung.

 

Versorgung

Regelmäßige Belieferung mit Qualitäts- Schiffsbetriebsstoff erhalten Sie durch unsere Vertretung. Dadurch ist Ihre Tankstelle und Ihr schiff permanent autark versorgt.

 

Ihre Vorteile

  • Kompetente Versorgungsabsicherung industrieller Verbraucher Schiffsbetriebsstoff
  • Maximale Vertraulichkeit aller unserer Aktivitäten
  • Qualitative Absicherung durch ein eigenes Qualitätsmanagment
  • Preisliche Leistungsfähigkeit für die verschiedenen Standorte in ganz Europa
  • Entwicklung von Alternativen im Bereich vermeintlicher Unikate bzw. sensibler und neuer Produkte
  • Speziell auf Sie zugeschnittene Logistik und Dokumentation